53. Rothaar-Waldlauf in Aue-Wingeshausen ist abgesagt!

Der 53. Rothaar-Waldlauf 2025 (hier ein Foto aus dem Vorjahr) ist aufgrund der Afrikanischen Schweinepest vom Veranstalter TSV Aue-Wingeshausen abgesagt worden. ©Foto: Frank Steinseifer

Aue-Wingeshausen. Der für den 4. Oktober 2025 terminierte 53. Rothaar-Waldlauf des TSV Aue-Wingeshausen fällt aus. Wie der Verein auf seiner Vereinsseite mitteilt, ist die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest die Ursache für die Absage. Der älteste Volkslauf im Kreis Siegen-Wittgenstein wäre der fünfte Wertungslauf im Rahmen der Rothaar-Laufserie um den AOK Cup 2025 gewesen. 

Afrikanische Schweinepest zwingt zu strengen Maßnahmen

Auf der Homepage des TSV Aue-Wingeshausen schreiben Steffi und Tobias Butka stellvertretend für das Organisationsteam: „Leider müssen wir euch heute mitteilen, dass wir den diesjährigen Rothaar-Waldlauf 2025 des TSV Aue-Wingeshausen und damit den 5. Lauf der Rothaar-Laufserie AOK Cup nicht veranstalten werden. Seit einigen Wochen grassiert die Afrikanische Schweinepest (ASP) leider nun auch in Siegen-Wittgenstein. Aue-Wingeshausen liegt in der sogenannten Sperrzone II, in der strenge Maßnahmen zur Eindämmung der ASP gelten. Nach vielen Überlegungen, Rücksprachen mit den zuständigen Behörden und Institutionen sehen wir zum einen ein nicht zu unterschätzendes Risiko zur weiteren Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest, wenn wir die Veranstaltung durchführen würden und zum anderen ein nicht kalkulierbares Risiko, ob wir den Lauf im Oktober überhaupt durchführen dürften.“

Genehmigung von Alternativveranstaltung fraglich

Weiterhin heißt es in der Erklärung: „Wir sehen folgende Probleme: Wir können nicht garantieren, dass durch unsere Veranstaltung das Virus der ASP durch kontaminierte Laufbekleidung oder Schuhe weitergetragen wird. Ab dem jetzigen Zeitpunkt steigen die Ausgaben überproportional an. Bisher konnten wir diese auf ein Minimum beschränken. Durch die extrem volatile Situation ist es nicht unwahrscheinlich, dass es kurzfristig zu neuen Regelungen kommt, die die alternative Strecken oder sogar die gesamte Veranstaltung verbieten. Das hieraus resultierende finanzielle Risiko ist für uns nicht kalkulierbar. Da wir keine Freigabe zur Nutzung der langen Originalstrecken erhalten und andere Strecken durch die Maßnahmen zur Eindämmung der ASP nicht laufbar sind, müssten wir zum überwiegenden Teil auf Strecken ausweichen, die nicht mehr dem eigentlichen Charme des Rothaar-Waldlaufs entsprechen. Von offizieller Seite gab es kein grundsätzliches Verbot für die Veranstaltung. Alles in allem sind es aber sehr viele, für uns nicht zu kalkulierende Punkte. Allerdings sind wir uns auch unserer Verantwortung bewusst und möchten eine weitere Verbreitung der ASP mit allen Mitteln verhindern.“

Bereits gezahlte Startgelder sollen erstattet werden

Steffi und Tobias Butka betonen: „Wir haben uns die Entscheidung in den letzten Wochen alles andere als leicht gemacht und kontrovers diskutiert, doch letzten Endes haben uns diese Punkte dazu bewogen, unsere Veranstaltung schweren Herzens abzusagen. Wir hoffen sehr auf euer Verständnis und euer weiteres Interesse an unserer Veranstaltung im kommenden Jahr. Sofern ihr euch für den Lauf in diesem Jahr bereits kostenpflichtig angemeldet haben solltet, werden wir uns in den nächsten Tagen mit euch in Verbindung setzen. Auch wenn wir in den Anmeldebedingungen eine Rückzahlung der Gebühren normalerweise ausschließen, werden wir euch in diesem besonderen Fall die kompletten Startgelder zurückerstatten.“

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